Der Technologieriese Apple steht vor einer wegweisenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs: Wird das Unternehmen als marktübergreifend bedeutend eingestuft, drohen ihm strengere Auflagen und eine verstärkte Kontrolle durch die Wettbewerbshüter. Im Kern geht es um den Vorwurf, dass Apple seine Position durch Tracking-Regeln und die exklusive Nutzung eigener Daten unfaire Vorteile verschafft. Doch Apple wehrt sich vehement – mit weitreichenden Folgen für den Digitalmarkt. Kann der Konzern seinen Status verteidigen oder wird ein Präzedenzfall geschaffen, der das Machtgefüge in der Tech-Branche neu ordnet?
Der Technologieriese Apple wehrt sich gegen die Einstufung als ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung. Diese Einstufung würde Apple strengeren Auflagen zur Missbrauchsaufsicht der Wettbewerbshüter unterwerfen. Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe wird nun in erster und letzter Instanz über den Fall entscheiden. Doch welche Kriterien müssen erfüllt sein, und welche Folgen könnte das für Apple haben?
Sollte der BGH der Einschätzung des Bundeskartellamts folgen, könnte dies die laufenden Verfahren gegen Apple beschleunigen. Aktuell überprüfen die Wettbewerbshüter beispielsweise die Tracking-Regeln des Unternehmens für Drittanbieter-Apps. Dabei müssen Apple-Nutzer aktiv zustimmen, wenn ihre Daten von Drittanbieter-Apps verfolgt werden, während diesen Zustimmungsprozess Apple-eigene Apps nicht haben. Das Kartellamt fragt sich, ob Apple dadurch einen unfairen Vorteil hat und andere Unternehmen benachteiligt werden.
Das Ganze wird durch Änderungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) einfacher. Seit Januar 2021 hat das Kartellamt mehr Möglichkeiten, gegen große Digitalunternehmen vorzugehen, die in mehreren Marktbereichen eine wichtige Rolle spielen. Die Rechtsanwältin Isabell Conrad weist darauf hin, dass die Schnelllebigkeit digitaler Märkte auch im Kartellrecht berücksichtigt werden muss.

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Das Verfahren besteht aus zwei Stufen. Zunächst kann das Bundeskartellamt feststellen, ob ein Unternehmen eine bedeutende Rolle im Wettbewerb spielt, ohne dass ein spezifisches Vergehen vorliegen muss. In der zweiten Phase erhält die Behörde besondere Befugnisse, um das Unternehmen gegebenenfalls einzuschränken.
Bei der Bewertung spielt die Frage, ob das Unternehmen marktbeherrschend ist, eine große Rolle. Auch der Zugang zu wichtigen Ressourcen wie wettbewerbsrelevanten Daten ist entscheidend. Apple hat beispielsweise Zugriff auf Daten zu Nutzerverhalten in seinen App-Stores und kann durch die Verknüpfung dieser Daten tiefere Einblicke gewinnen.
Bislang hat das Bundeskartellamt fünf große Digitalkonzerne als besonders relevant eingestuft: Alphabet, Meta, Apple, Amazon und Microsoft. Während die meisten dieser Entscheidungen bereits rechtskräftig sind, kämpft Apple gegen diesen Status.
Das Kartellamt hat 2023 erklärt, dass Apple auf mehreren miteinander verbundenen Märkten tätig ist und eine erhebliche Rolle für den Zugang Dritter zu Märkten spielt. Außerdem hat Apple umfangreiche Daten und finanzielle Ressourcen.
Apple reagierte auf die Entscheidung mit der Argumentation, dass die Wettbewerbshüter den tatsächlichen Wettbewerb in Deutschland falsch einschätzen und die verschiedenen Produkte des Unternehmens zu stark voneinander trennen würden.
Insgesamt zeigt dieser Streit, wie wichtig es für Unternehmen ist, die Balance zwischen Wettbewerb und Innovation zu finden. Für Apple steht viel auf dem Spiel, und die Entscheidung des BGH wird entscheidend sein.
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