Die BayWa AG, ein traditionsreiches deutsches Unternehmen, hat am 31. Januar 2025 ein bedeutendes Restrukturierungsvorhaben eingeleitet, das den Kurs für eine langfristige Sanierung und finanzielle Stabilität ebnen soll. Mit Unterstützung der Mehrheit ihrer Finanzierungspartner setzt das Unternehmen auf das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG), um ein solides Finanzierungskonzept umzusetzen. Dies könnte nicht nur die Zukunft der BayWa AG sichern, sondern auch weitreichende Auswirkungen auf die betroffenen Stakeholder und den Markt haben. Ein detaillierter Restrukturierungsplan wird bereits für Mitte des Jahres erwartet, der für Klarheit und eine mögliche Kurswende sorgen könnte.
Die BayWa AG, ein deutsches Unternehmen mit Sitz in München, hat bekanntgegeben, ein Restrukturierungsvorhaben gemäß dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) einleiten zu wollen. Diese Entscheidung wurde am 31. Januar 2025 getroffen und soll helfen, ein langfristiges Finanzierungskonzept rechtsicher umzusetzen.
Mitte diesen Jahres plant die BayWa AG, einen umfassenden Restrukturierungsplan beim zuständigen Amtsgericht einzureichen. Damit soll ein Austausch- und Abstimmungstermin beantragt werden. Wichtige Faktoren wie Lieferanten, Kunden, Mitarbeitende und Tochterunternehmen bleiben von diesen Maßnahmen unberührt.
Das Unternehmen hat sich bereits mit den meisten Finanzierungspartnern auf ein detailliertes Finanzierungskonzept geeinigt. Diese Vereinbarung umfasst auch eine langfristige Sanierungsstrategie bis 2027, die von fast allen Finanzgläubigern unterstützt wird. Lediglich einige wenige Gläubiger haben noch nicht zugestimmt. Da das StaRUG-Verfahren es ermöglicht, das Finanzierungskonzept auch ohne die Zustimmung dieser Einzelgläubiger weiterzuverfolgen, wird die Gesamtstrategie nicht gefährdet.

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Das Verfahren soll dazu beitragen, die Chancen auf eine erfolgreiche Fortführung des Unternehmens zu verbessern. Die Unterstützung durch die Mehrheit der Finanzierungspartner sowie der Großaktionäre gibt der BayWa AG die notwendige Sicherheit. Das Unternehmen plant, bis Ende April 2025 eine rechtsverbindliche Sanierungsvereinbarung und weitere Finanzierungsverträge abzuschließen.
Ein wichtiger Teil des Konzepts ist eine geplante Barkapitalerhöhung von rund 150 Millionen Euro, die das Verfahren beschleunigen soll. Es sind keine weiteren gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen oder eine Kapitalherabsetzung geplant. Die operativen Geschäfte der BayWa-Gruppe bleiben von den Restrukturierungsmaßnahmen unberührt.
Ein weiterer Punkt ist, dass durch das Verfahren die Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses für 2024, die ursprünglich für den 27. März 2025 geplant war, voraussichtlich verzögert wird. Ein neuer Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben, was möglicherweise auch eine Verschiebung der Hauptversammlung zur Folge haben könnte.
Fazit: Die BayWa AG hat mit der Einleitung des StaRUG-Verfahrens einen wichtigen Schritt zur Sicherung ihrer finanziellen Stabilität gemacht. Das Unternehmen zeigt Entschlossenheit und eine klare Strategie, um durch die Unterstützung seiner Partner und Gläubiger eine sanfte Sanierung anzustreben. Dieses Vorgehen könnte eine positive Entwicklung für die BayWa AG und ihre Stakeholder darstellen.
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