Gericht genehmigt Sanierung von Varta: Kleinaktionäre gehen leer aus.

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Der Batteriehersteller Varta hat grünes Licht für seine Sanierung erhalten – ein Schritt, der die Neuausrichtung des Unternehmens ermöglichen soll. Doch diese Entscheidung hat eine Welle der Empörung ausgelöst. Die Anlegergemeinschaft SdK kritisiert die Ablehnung der Beschwerden durch das Landgericht Stuttgart und wirft dem aktuellen Restrukturierungsgesetz StaRUG vor, die Rechte kleiner Aktionäre zu untergraben. Im Rahmen des Sanierungsplans, der nun rechtskräftig ist, wird das Kapital von Varta auf null gesetzt – was für viele Kleinaktionäre den Verlust ihres gesamten Investments bedeutet. Wie geht es nun weiter für die betroffenen Investoren und wie reagieren die Verantwortlichen auf die scharfe Kritik? Die Details dieser komplexen Auseinandersetzung und ihre potenziellen Auswirkungen auf die Finanzwelt lesen Sie hier.

Ein Gericht hat dem Sanierungsplan des Batterieherstellers Varta zugestimmt. Dies bedeutet, dass die Sanierung des Unternehmens jetzt beginnen kann. Die Anlegergemeinschaft SdK reagierte jedoch mit scharfer Kritik auf diese Entscheidung. Laut dem Anwalt der SdK, Markus Kienle, zeigt die Ablehnung der Beschwerden durch das Landgericht Stuttgart, wie wenig wirksam das aktuelle Rechtsmittelsystem im Rahmen des Restrukturierungsgesetzes StaRUG ist.

Das Gericht hat am Mittwoch alle Beschwerden gegen den Sanierungsplan von Varta abgewiesen. Auch eine weitere Beschwerde wurde nicht erlaubt. Damit ist der Sanierungsplan rechtskräftig und kann umgesetzt werden. Dieser Plan sieht vor, das Kapital von Varta auf null zu setzen. Das bedeutet für die kleinen Aktionäre den Verlust ihres gesamten Investments.

Die SdK bereitet derzeit eine erneute Verfassungsbeschwerde vor. Ihre erste Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe war bereits gescheitert. Kienle kritisierte, dass das Landgericht Stuttgart sich nicht mit wichtigen verfassungsrechtlichen Fragen befasst habe. Das Gericht argumentierte, dass keine wesentliche Schlechterstellung der Aktionäre nachgewiesen wurde.

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Die Sanierung von Varta erfolgt im Rahmen des StaRUG, das dazu dient, Unternehmen in Not zu helfen, ohne ein Insolvenzverfahren einleiten zu müssen. Ein zentraler Kritikpunkt der SdK ist, dass das Gesetz es Aktiengesellschaften erlaubt, ihr Kapital vorübergehend auf null zu setzen, um es später wieder zu erhöhen. Dies führt dazu, dass die kleinen Aktionäre am Ende leer ausgehen.

Der Sanierungsplan von Varta sieht zudem einen Schuldenschnitt vor. Nach der Sanierung soll das Unternehmen von der Börse genommen werden, und die bestehenden Aktionäre müssen ohne Entschädigung ausscheiden. Varta plant, danach neue Aktien auszugeben, aber nur an eine Gesellschaft des bisherigen Mehrheitseigners Michael Tojner sowie an den Sportwagenhersteller Porsche. Beide Unternehmen sollen sich jeweils 30 Millionen Euro kosten. Ähnliche Vorgehensweisen gab es bereits bei der Sanierung des Autozulieferers Leoni, wo ebenfalls die kleineren Aktionäre leer ausgingen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Genehmigung des Sanierungsplans durch das Gericht für Varta gleichzeitig das Aus für viele kleine Aktionäre bedeutet. Die Zukunft des Unternehmens wird sich unter den neuen Eigentümern zeigen, während die betroffenen Aktionäre hoffen müssen, dass ihre rechtlichen Schritte erfolgreich sind.

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